Verbot von Korruption und Bestechung
Gigant toleriert keinerlei Form von Korruption und lehnt jede Art von Bestechung entschieden ab. Alle Geschäftspartner werden auf eine transparente Art und Weise und unter Einhaltung der internationalen Standards zur Korruptionsbekämpfung sowie der jeweils anwendbaren nationalen Gesetze behandelt.
Einladungen und Geschenke
Allen Mitarbeiter:innen von Gigant ist es untersagt, Geschäftspartnern, deren Angestellten oder Vertretern, Amtsträgern, Politikern oder Angehörigen der genannten Personengruppen Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren als Gegenleistung für eine Bevorzugung bei dem Bezug von Waren, Leistungen oder Diensthandlungen, gleichgültig ob auf die Leistung im Einzelfall ein Anspruch besteht oder nicht.
- Es wird festgehalten, dass jede Annahme von Geschenken oder Einladungen im Austausch gegen Handlungen oder Versprechen von Handlungen für einen Kunden oder Lieferanten untersagt ist.
- Es ist ausdrücklich untersagt, Lieferanten oder Kunden um Geschenke oder Einladungen zu ersuchen.
- Es ist ausdrücklich untersagt, Geschenke in Form von Bargeld anzunehmen.
- Den Mitarbeiter:innen ist es nicht gestattet, im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder geschäftlichen Kontakten von dritter Seite Vorteile, gleich welcher Art und gleich aus welchem Grund, zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen.
- Gigant Mitarbeiter:innen nehmen keine Einladungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile von Geschäftspartnern, Lieferanten, Kunden oder Beratern an. Ausgenommen sind nur solche, welche sich im sozialüblichen oder angemessenen Rahmen bewegen und deren Annahme keinerlei Beeinflussung der Handlungen erwarten lässt.
Die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, unverzüglich Mitteilung an die Geschäftsleitung zu machen, falls ein Vertrags- oder Verhandlungspartner unter offener oder verdeckter Bezugnahme auf seine Tätigkeit persönliche Vorteile irgendwelcher Art anbietet.
Geldwäsche
Integrität zur Geldwäscheprävention ist von großer Bedeutung. Gigant erwartet von all seinen Geschäftspartnern eine strikte Einhaltung der geltenden Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche. Betrügerische Handlungen jeglicher Art werden nicht geduldet. Die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet ungewöhnliche oder verdächtige Geschehnisse unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden.
Vermeidung von Interessenkonflikten
Gigant verlässt sich darauf, dass alle Geschäftspartner ihre Entscheidungen ausschließlich auf der Grundlage objektiver Kriterien treffen und, dass sie sich bei geschäftlichen Entscheidungen nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen lassen. Betriebliche Entscheidungen werden ausschließlich nach den Prinzipien Sachlichkeit, fachliches Wissen und Erfahrung gefällt.
Nebentätigkeit
- Für die Gigant Mitarbeiter:innen ist es untersagt, ohne schriftliche Einwilligung des Arbeitgebers ein selbständiges Unternehmen zu betreiben oder sonstige Nebentätigkeiten, insbesondere solche im Geschäftszweig des Arbeitgebers, auszuüben.
- Für die Mitarbeiter:innen ist es dabei ebenfalls untersagt, direkt oder indirekt für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit den Unternehmen des Arbeitgebers im Wettbewerb steht, insbesondere ist es den Mitarbeiter:innen auch untersagt, ein solches Unternehmen zu beraten oder in einer anderen Weise zu fördern, sei es unentgeltlich oder entgeltlich, sei es gelegentlich oder vorübergehend.
- Für die Mitarbeiter:innen ist es im Rahmen dieses Wettbewerbsverbotes weiters untersagt, sich an Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis zur Gigant stehen, mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen. Festgehalten wird, dass davon lediglich der Erwerb von börsennotierten Aktien als Kapitalanlage ausgenommen ist.
Familienangehörige
Es gilt als Grundprinzip, dass private und berufliche Interessen strikt zu trennen sind und persönliche Beziehungen den Geschäftsbetrieb nicht stören dürfen. Die Einstellung naher Verwandten kann zu einem Interessenkonflikt führen. Das Verbot von Beziehungen am Arbeitsplatz verletzt die Menschenwürde und wäre ungültig. Die Regelung der Familienverhältnisse am Arbeitsplatz liegt jedoch im Ermessen des Unternehmens. Bei möglichen Interessenskonflikten die Mitarbeiter:innen sind verpflichtet die Geschäftsleitung einzubinden.
Erfindungen
Der Umgang mit dem Eigentum von Gigant und seinem Geschäftspartnern ist entscheidend für die Wahrung der Reputation des Unternehmens. Das Eigentum von Gigant und seinem Geschäftspartnern umfasst materielle und immaterielle Vermögenswerte wie geschäftsbezogene Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und gewerbliche Schutzrechte. Dazu gehören auch Erfindungen und Patente, die für den langfristigen Erfolg von Gigant besonders wichtig sind. Die Mitarbeiter:innen gehen mit größter Sorgfalt und Verantwortung mit diesem Eigentum um und verhalten sich so, wie es Arbeitgeber und Geschäftspartner ehrlich erwarten können
Gigant Eigentum
Die Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen für private Zwecke bei Gigant ist nur entsprechend den zutreffenden Anweisungen und mit der Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.
Politische Aktivitäten
Politische Betätigungen sind in den Geschäftsräumen von, mit Ressourcen von oder im Namen von Gigant verboten.
Bei Gigant ist es verboten politische Parteien, Kandidaten oder Amtsinhaber zu unterstützen. Spenden und Sponsorengelder dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen vergeben werden.
Fairer Wettbewerb
Gigant bekennt sich zu offenen Märkteund fairem Wettbewerb. Uns ist es wichtig, dass wir stets die nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen befolgen. Das erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern und allen anderen Marktteilnehmern. Alle geschäftlichen Aktivitäten werden fair, ethisch, respektvoll und transparent geführt.
Lieferantenbeziehungen
Unsere Lieferanten verpflichten sich, alle geltenden nationalen Gesetze und Verordnungen, sowie Normen, und Standards, welche die geschäftliche Beziehung beeinflussen könnten, einzuhalten. Es wird erwartet, dass die Lieferanten korrekte Aufzeichnungen führen und keine Eintragungen verändern, um die zugrundeliegende Transaktion zu verbergen oder falsch darzustellen.
In der Lieferkette gilt die Sorgfaltspflicht gegenüber Menschen und Natur. Gigant achtet bei der Auswahl von Lieferanten darauf, dass die Einhaltung von Menschenrechten, fairen Arbeitsbedingungen sowie von Umweltstandards entlang der Lieferketten sichergestellt wird. Die Leistung unserer Lieferanten wird regelmäßig bewertet und dient dazu, das Wertschöpfungsniveau der Beschaffungsaktivitäten ständig zu verbessern.
Steuern und Abgaben
Gigant stellt sicher, dass die Steuern und Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet, fristgerecht erklärt und abgeführt werden. Durch unser einwandfreies Verhalten tragen wir zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Staates bei.